Scheidung und Erbrecht

Egal ob es um Scheidungs- oder Trennungsfolgen, das Erbrecht oder die Übergabe des Familienvermögens geht: Die bestehenden gesetzlichen Regelungen entsprechen oftmals nicht den Anforderungen eines modernen Familienlebens. Mit der entsprechenden vertraglichen Vorsorge oder der Errichtung einer letztwilligen Verfügung können genau die Ergebnisse erzielt werden, die von Ihnen tatsächlich gewünscht sind. Sollte es trotz vertraglicher Vorsorgen zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommen, vertreten wir die Interessen unserer Mandanten in Scheidungsverfahren und erbrechtlichen Verfahren mit Fingerspitzengefühl und größtmöglicher anwaltlicher Sorgfalt.